Der NAP im Realitätscheck feministischer Gewaltprävention
Gesamtbericht zur Veranstaltung von Terre des Femmes Österreich

Die Veranstaltung von Terre des Femmes Österreich am 29. Jänner 2026 unterzog den österreichischen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 (NAP) einer feministischen Wirkungsprüfung unter realen Präventionsbedingungen. Ziel war kein Überblick, sondern ein Realitätscheck: Wo schützt dieser Plan tatsächlich – und wo bleibt er politisch, rechtlich und praktisch folgenlos?
Im Fokus standen zwei Gewaltformen, die exemplarisch für diese Frage sind: Gewalt im Namen der Ehre und weibliche Genitalverstümmelung (FGM).
Eingangsreferat:
SUSANNE RIEGLER – VERWALTUNG STATT BEKÄMPFUNG VON GEWALT … weiterlesen
Eingangsreferat – Verwaltung statt Bekämpfung von Gewalt (als PDF)
Warum der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen KEINE politische Meisterleistung ist.
Am 26.Nov. 2025 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen präsentiert. An dem Gewaltschutz-Fahrplan für die nächsten vier Jahre, waren unterschiedliche Ministerien und acht Arbeitsgruppen beteiligt, die u.a. zu den Kapiteln Schule/Bildung, Medien &Digitales; Kultur &Sport; Gesundheit; vulnerable Menschen (Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen) Maßnahmenvorschläge erarbeiteten. Das ‚letzte Wort‘ hatte das Frauenministerium.
Wie ist es zu dem Aktionsplan gekommen? Zwischen 2014 und 2016 gab es ja bereits einen unter Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Es ist also keine neue Idee.
Nur: seit 2016 ist einiges passiert. Nämlich
- über 230 ermordete Frauen;
- amtierende FPÖ- und ÖVP-Frauenministerinnen, die der Gewalt-‚Pandemie‘ nichts entgegenzusetzen hatten,
- folglich eine scharfe Kritik des Rechnungshofs (2023), der aufzeigte, dass es keine langfristige Gesamtstrategie im Gewaltschutz gibt und daher dringend wirksame Maßnahmen einforderte;
- und dann das Wochenende im Februar 2024, das vielen lange in Erinnerung bleiben wird: Als drei prostituierte Frauen bestialisch in einem Studio in Brigittenau abgeschlachtet wurden und am selben Tag dann noch eine 51-jährige Frau und ihre 13-jährige Tochter im 3. Wiener Gemeindebezirk ermordet aufgefunden worden waren.
Fünf Frauenmorde an einem Wochenende.
Sie waren letztendlich mitausschlaggebend für die Umsetzung eines weiteren Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Gewalt an Frauen
Um es gleich vorwegzunehmen: Weite Sprünge werden wir mit diesem NAP nicht machen. Denn er ist in vielen Bereichen sehr vage und unkonkret formuliert und mutig ist er auch nicht.
Es sind zwar in den einzelnen Kapiteln reichlich punktuelle Maßnahmen angeführt, aber das meiste kennen wir bereits aus dem Regierungsprogramm, und zwar sogar wortgleich formuliert. Wie z.B. das inzwischen bereits auf den Weg gebrachte Kopftuchverbot für Mädchen oder die geplanten Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisikogewalttäter (mit einstweiliger Verfügung infolge eines Betretungsverbotes), die Ausweitung der Betretungsverbote für Sexualstraftäter u. a. auf Schwimmbäder und Fitnessstudios oder eben die erwähnte Bekämpfung von FGM durch Vorhaben wie etwa FGM-Screenings bei Schwangeren im Rahmen d. Eltern-Kind-Pass Untersuchungen usf.
Kurzum: Man hat sich im Wesentlichen auf Maßnahmen festgelegt, auf die man sich eh schon vorher geeinigt hat; kein Wunder also, dass sich der NAP ein wenig wie ein klassisches Koalitionspapier liest.
In der Einleitung des Nationalen Aktionsplans wird auf die seit 2023 für alle EU-Staaten bindende Istanbul-Konvention verwiesen, die Gewalt gegen Frauen als Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern sieht und daher einen ganzheitlichen, institutionalisierten Ansatz im Umgehen mit Gewalt fordert.
Doch gerade darin schwächelt der NAP gewaltig, weil man sich an Gewaltkreisläufe vorbeischwindelt, ja mehr noch, sie widerspruchslos als Teil einer gesellschaftlichen Kultur hinnimmt. Wie zum Beispiel das System der Prostitution. Obwohl
- Prostitution die extremste Form männlichen Zugriffs auf den Körper von Frauen darstellt,
- das Konzentrat von Sexismus, Rassismus, Körperkolonialismus, Klassismus ist,
- Prostituierte im Vergleich zu anderen Frauen um ein x-Faches gefährdeter sind, zu Tode geprügelt, erwürgt, auf die Straße geworfen und mit dem Auto überfahren, also kurzum umgebracht zu werden
- es zum Alltag der Frauen in der Prostitution gehört, ganz legal gewürgt, an den Haaren gerissen, hochschwanger penetriert, bei „Gang Bangs“ von bis zu 20 Freiern benützt zu werden
- die die Ermordung der drei Prostituierten in Brigittenau mitausschlaggebend für die Erarbeitung eines NAPs war,
kommt das Thema im nationalen Strategiepapier nicht vor!!
Und zwar mit der Begründung, dass es in der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Arbeitsgruppe Sexuelle Dienstleistungen gibt, die das Thema Prostitution hinlänglich abdecke. So hat es die Frauenministerin im September 2025 bei einer Pressekonferenz, in der es um Österreichs erste und einzige Gewaltambulanz ging, gesagt.
Mit Verlaub, diese Begründung ist absurd. Deshalb, weil die Arbeitsgruppe den Begriff „Prostitution“ mehr oder weniger annulliert, also einfach aus ihrem Vokabular gestrichen hat. Und zwar – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, weil er ein „abwertend konnotierter Begriff,“ sei „der Bilder von Ausbeutung und Gewaltanwendung“ vermitteln würde. So stehts auf der Homepage des Frauenministeriums. Deshalb bevorzugt diese Arbeitsgruppe die Begriffe „Sexdienstleistung“ bzw. „Sexarbeit“, um, wiederum Zitat: den „Dienstleistungscharakter“ und somit auch die Freiwilligkeit zu betonen und die „Professionalisierung“ besser zum Ausdruck zu bringen“.
Man meint also allen Ernstes, dass sich durch Sprachkosmetik die Gewalt IN der Prostitution und die Gewalt die DURCH die Prostitution verursacht wird, eliminieren lassen. Prostitution ist ja kein Nischenthema, sie ist Nährboden für neue Gewalt, Ursache für Menschenhandel, fördert die organisierte Kriminalität, den Rassismus, traumatisiert Frauen und Mädchen psychisch wie physisch ein Leben lang! Mit den Folgen sind wir alle, also die gesamte Gesellschaft konfrontiert.
Wer es ernst meint mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, MUSS ein Verbot der kommerziellen Benützung und Ausbeutung von Frauenkörpern, kurzum ein Sexkaufverbot nach dem ‚Nordischen Modell‘, ganz oben auf die To-do-Liste setzen, alles andere wäre eine Farce. Genauso gehört die Pornografie, die ihre ‚aufklärerische‘ Unschuld als einstiger Gegenentwurf für verstaubte Moralvorstellungen längst verloren hat, neu und radikalfeministisch diskutiert und von der Politik ins Visier genommen. Aber auch dazu findet man keine entschlossenen Maßnahmen in der vorliegenden Gewaltschutzstrategie. Knapp zusammengefasst: Ein großer Wurf ist das Papier nicht.
In ihrem Eingangsreferat analysierte Susanne Riegler die strukturelle Logik des NAP und benannte seine zentrale Leerstelle klar und unmissverständlich: Prostitution als schwerste, strukturell verankerte Form von Gewalt an Frauen fehlt vollständig. Sie wird weder als Gewaltform anerkannt noch in Präventions-, Schutz- oder Ausstiegsstrategien integriert.
Diese Auslassung ist kein Versehen, sondern politisch motiviert. Der NAP umgeht damit einen Bereich, in dem staatliche Regulierung selbst Gewalt reproduziert. Insgesamt zeigte Riegler, dass der NAP Gewalt additiv verwaltet, statt sie als Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse politisch zu bekämpfen.
Der vollständige Vortrag von Susanne Riegler vertieft diese Analyse und ist für das Verständnis der Gesamtbewertung zentral.
Gewalt im Namen der Ehre – Analyse aus der Praxis
Im von Roswitha Tschenett geführten Interview legte Emina Saric offen, was diese Verwaltung von Gewalt in der Praxis bedeutet. Zwar erwähnt der NAP Gewalt im Namen der Ehre, bleibt jedoch vage, deklarativ und folgenlos:
– Es fehlt eine präzise Definition, die kollektive Täterschaft, familiären Druck, transnationale Dimensionen und Eskalationslogiken abbildet.
– Es gibt keine eigenständigen Maßnahmen und keine verpflichtenden Fortbildungen für Polizei, Justiz, Jugendhilfe oder Schulen.
– Zuständigkeiten und Datenbasis fehlen vollständig: keine federführende Stelle, keine Koordination, keine Statistik.
Ehrgewalt verschwindet damit in allgemeinen Gewaltkategorien – mit gravierenden Folgen für Risikoerkennung und Opferschutz. Saric zeigte sich dennoch vorsichtig optimistisch, da der Begriff zumindest benannt ist. Ihre Einschätzung war klar: Benennung ist ein Anfang – ohne rechtliche Präzisierung, verbindliche Standards und Durchsetzung bleibt sie wirkungslos.
Als positives Praxisbeispiel wurde das Präventionsprojekt Heroes – Gegen Unterdrückung im Namen der Ehre (Steiermark) genannt.
EMINA SARIC – BERICHT … weiterlesen
Emina Saric, MA – Analyse des Nationalen Aktionsplans 2025–2029 (PDF)
Gewalt im Namen der Ehre im Nationalen Aktionsplan: sichtbar gemacht – aber nicht konsequent abgesichert
Der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Gewalt an Frauen 2025–2029 bildet einen zentralen Referenzrahmen der österreichischen Gewaltprävention. Positiv hervorzuheben ist, dass Gewalt im Namen der Ehre erstmals explizit benannt wird – etwa in den Bereichen Schule, Integration, Justiz, Prävention sowie im Zusammenhang mit FGM/C.
Diese Sichtbarmachung ist ein Fortschritt. Noch vor rund zehn Jahren war Gewalt im Namen der Ehre in Österreich kaum als eigenständiges Gewaltphänomen anerkannt. Der Begriff galt als politisch sensibel und wurde oft vermieden, obwohl zahlreiche Autor*innen die spezifischen Mechanismen dieses Gewaltkontexts fundiert analysiert haben. Stattdessen etablierten sich Ersatzbegriffe wie „verwandtschaftsbasierte“ oder innerfamiliäre Gewalt, wodurch das zentrale Ordnungsprinzip – die Ehre – aus dem Blick geriet.
Ehre fungiert nicht als abstrakter kultureller Wert, sondern als soziales Kontrollinstrument. Sie stabilisiert hierarchische, geschlechtsspezifische Machtverhältnisse, in denen weibliche Körper, Sexualität und Lebensführung kollektiv überwacht werden. Die Folgen tragen nahezu ausschließlich Frauen, deren Selbstbestimmung, Bildungs- und Lebensperspektiven systematisch eingeschränkt werden. Wer den Begriff vermeidet, verfehlt daher den Kern des Problems. Dass der NAP ihn nun verwendet, schafft notwendige sprachliche und institutionelle Anerkennung.
Diese Anerkennung bleibt jedoch weitgehend folgenlos. Der NAP benennt Gewalt im Namen der Ehre, enthält aber kaum verbindliche, überprüfbare Maßnahmen, die dem spezifischen Charakter dieser Gewaltform gerecht werden. Zwar ist der Plan gesamtgesellschaftlich und interministeriell angelegt, doch wird ehrbezogene Gewalt vor allem den Bereichen Integration, Bildung und Justiz zugeordnet – nachvollziehbar, aber unzureichend.
Zentrale Leerräume zeigen sich insbesondere in der Digitalisierung. Soziale Medien fungieren als Radikalisierungs- und Kontrollräume, in denen rigide Geschlechternormen reproduziert, Überwachung normalisiert und gruppenbasierter Druck verstärkt wird. Dass dieser digitale Verstärkungsraum im NAP nicht einmal benannt wird, untergräbt seinen gesamtgesellschaftlichen Anspruch. Ähnliches gilt für Arbeit, Wirtschaft und (psychische) Gesundheit: Ehrbasierte Kontrollmechanismen beeinflussen Bildungs- und Berufsentscheidungen früh und begrenzen ökonomische Selbstständigkeit langfristig.
Der NAP nennt einzelne Ansätze – Sensibilisierung an Schulen, pädagogische Materialien, Elternworkshops, Fortbildungen für Richter*innen, Prävention zu Männlichkeitsbildern. Diese bleiben jedoch überwiegend projektförmig. Es fehlen verbindliche Mindeststandards, klare Zuständigkeiten, Umsetzungsfristen, Monitoring, Evaluation und abgesicherte Finanzierung. Damit droht ehrbezogene Gewalt zwar benannt, aber nicht systematisch bearbeitet zu werden.
Besonders deutlich wird dies im Bildungsbereich. Ein verbindlicher Schutzrahmen für Schulen fehlt: keine klaren Meldewege, keine Schutzpläne bei drohender Verschleppung oder Zwangsverlobung, keine verpflichtenden Module in der Lehrer*innenausbildung zu Ehre, Scham, Loyalitätskonflikten und Kollektivdruck. Verantwortung bleibt bei Einzelpersonen statt bei Institutionen.
Auch in der Justiz ersetzen Fortbildungen keine strukturellen Standards. Es fehlen Risikoanalysen für Mehrpersonen- und Familienkonstellationen, Leitlinien zum Umgang mit kollektivem Druck sowie eine systematische Verknüpfung von Straf- und Schutzmaßnahmen. Der NAP verharrt damit im Modell individueller Täter-Opfer-Konstellationen, obwohl ehrbezogene Gewalt häufig kollektiv organisiert ist.
In der Prävention bleibt die Auseinandersetzung mit Männlichkeitsbildern unspezifisch. Ehrbasierte Männlichkeitsnormen – Kontrolle, Besitzdenken, Status- und Schamlogiken – werden nicht konkret adressiert. Entsprechend fehlen spezialisierte Programme für Jungen und junge Männer sowie verpflichtende Module in der Täterarbeit.
Fazit:
Der NAP setzt einen wichtigen ersten Schritt durch die Benennung von Gewalt im Namen der Ehre. Wirksam wird diese jedoch erst, wenn der nächste Schritt folgt: weg von symbolischer Anerkennung, hin zu verbindlicher, strukturell abgesicherter Umsetzung.
FGM: vergleichsweise konkrete Verankerung im NAP
Das Gespräch mit Viktoria Kriehebauer machte deutlich, warum FGM im NAP anders behandelt wird. Hilde Wolf zeigte auf, dass der Aktionsplan hier zumindest eine handlungsleitende Architektur enthält:
– klare Benennung von FGM als schwere Menschenrechtsverletzung,
– Sensibilisierung und Schulung zentraler Berufsgruppen,
– Ausbau spezialisierter Angebote,
– Anknüpfung an bestehende Strukturen und internationale Verpflichtungen.
Das ist unzureichend und lückenhaft, aber konkret. Zuständigkeiten sind benannt, Risikokorridore zumindest näherungsweise erfassbar. Der Staat hat definiert, wo er ansetzen will – auch wenn die Umsetzung bislang zu zaghaft bleibt.
HILDE WOLF – BERICHT … weiterlesen
„Der Abend „Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen“ von Terre des Femmes Österreich bot eine wichtige Plattform, um die Arbeit von FEM Süd und der österreichweiten FGM/C-Koordinationsstelle sichtbar zu machen und die im NAP vorgesehenen Maßnahmen fachlich einzuordnen.
Als Leiterin von FEM Süd und der FGM/C-Koordinationsstelle habe ich mich aktiv dafür eingesetzt, in die Vorbereitung und Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans eingebunden zu werden. Diese Einbindung war entscheidend – denn nur mit fachlicher Expertise aus der Praxis können wirksame Maßnahmen entstehen. Die nun im NAP verankerten Ergebnisse sind Ausdruck dieser intensiven Arbeit.
Seit 2022 fungiert die FGM/C-Koordinationsstelle als bundesweite Drehscheibe im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung. Neben der direkten Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen steht die Prävention im Zentrum. Gemeinsam mit FEM Süd, dem Österreichischen Roten Kreuz, dem Linzer und dem Salzburger Frauengesundheitszentrum sowie dem Männergesundheitszentrum MEN konnten 2026 rund 300 Frauen und Mädchen niederschwellig begleitet werden. In 70 Workshops wurden etwa 500 Angehörige betroffener Communities erreicht, 50 Schulungen mit über 650 Multiplikator:innen stärkten die Handlungssicherheit in Gesundheits-, Bildungs- und Beratungseinrichtungen. Finanziert wird diese Arbeit durch das Bundeskanzleramt und die Stadt Wien.
Ein zentraler Fortschritt ist die Verankerung konkreter Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan. Im Handlungsfeld „Früherkennung im Gesundheitswesen“ wird eine Informationspflicht im elektronischen Eltern-Kind-Pass vorgesehen: Betroffene Frauen sollen systematisch an spezialisierte Beratungsstellen verwiesen werden. Darüber hinaus ist ein Screening bei Schwangeren geplant; bei Kindern soll eine Untersuchung dazu beitragen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln.
Im Handlungsfeld „besondere Vulnerabilität“ sieht der NAP die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Schutzbriefs nach deutschem Vorbild vor, um Mädchen insbesondere bei Auslandsreisen besser zu schützen. Ergänzend ist die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe vorgesehen, da FGM/C mehrere Ressorts betrifft – von Gesundheit und Justiz bis zu Integration, Innerem und Außenpolitik.
Die Aufnahme zentraler FGM/C-Maßnahmen in den Nationalen Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend wird sein, ob wir es schaffen, diese Vorgaben im Alltag von ÄrztInnen, PädagogInnen und Behörden wirksam werden zu lassen. Nur wenn politische Beschlüsse in institutionelle Praxis übersetzt werden, verbessert sich der Schutz von Frauen und Mädchen nachhaltig“
Hilde Wolf, Leiterin FEM Süd – Frauengesundheitszentrum Wien und österreichweite FGM/C-Koordinationsstelle
Politische Bewertung: Warum diese Schieflage kein Zufall ist
Die Gegenüberstellung machte eine strukturelle Asymmetrie sichtbar. FGM ist international eindeutig als Gewalt definiert; der politische Preis der Klarheit ist gering. Gewalt im Namen der Ehre hingegen zwingt zur Auseinandersetzung mit familiären Machtregimen, institutioneller Konfliktvermeidung und migrationspolitischen Spannungsfeldern.
Hier bremst „kulturelle Sensibilität“ den Opferschutz. Der NAP entscheidet sich für den bequemeren Weg: Symbolpolitik statt verbindlicher Präventionspolitik.
Moderation und politische Rahmung
Die Moderation durch Marlies Ettl brachte diese Befunde auf den Punkt: Gewaltschutz ist kein Konsensthema. (Alice Schwarzer: “entpolitisierte Gewaltpolitik”)
Ein Aktionsplan, der niemandem wehtut, schützt niemanden. Wo Konflikte gescheut werden, steigt das Risiko für Betroffene.
Atmosphäre und Publikum
Rund 30 Gäste – Frauen und Männer – prägten den Abend durch hohe Aufmerksamkeit, kluge Fragen und pointierte Wortmeldungen. Die Räumlichkeiten des Bildungszentrums der AK Wien boten dafür einen professionellen Rahmen. Besonders erfreulich war der hohe Anteil neuer und junger TeilnehmerInnen, der zeigte, dass feministische Gewaltanalyse weiterhin anschlussfähig ist.
Konsequenzen und nächste Schritte
Aus der Veranstaltung ergeben sich klare Schlussfolgerungen:
– Gewalt im Namen der „Ehre“ muss im NAP als eigenständige Kategorie mit klarer Definition verankert werden.
– Es braucht verpflichtende Datenerhebung, eindeutige Zuständigkeiten und verbindliche Schulungen.
– Präventionsansätze wie Heroes Steiermark sollten nach Wien übertragen und institutionell abgesichert werden.
Terre des Femmes Österreich wird politisch Verantwortliche weiterhin gezielt adressieren und eine starke, konfliktfähige Stimme in der öffentlichen Gewaltdebatte bleiben.
Fotos: Brigitte Körbler / Viktoria Kriehebauer
Bericht der Veranstaltung als PDF






