Kopftuchverbot an Schulen: Ein Erfolg für Kinderschutz und Gleichberechtigung
Terre des Femmes Österreich (TDFÖ) begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene Kopftuchverbot für Mädchen bis zur 8. Schulstufe in öffentlichen und privaten Schulen. Dieser Erfolg ist vor allem das Ergebnis der Arbeit von Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP), die dem im Regierungsabkommen paktierten Gesetzesvorhaben ihr Gesicht und ihren Namen gab. TDFÖ unterstützte dieses wichtige Vorhaben nach Kräften.

Bildquelle Fotograf: „BKA/CD“
Die Ministerin setzte sich an vorderster Front für das Gesetz ein, das Zwang, sozialen Druck und Diskriminierung von Mädchen bekämpfen soll. Trotz öffentlicher Bedenken, die sich auf ein früher gescheitertes Gesetz bezogen, trieb sie das Thema entschlossen voran. Nach der Übermittlung unseres Positionspapiers zum Kinderkopftuchverbot lud sie den Vorstand von TDFÖ zu einem Gespräch ein.
Marlies Ettl verdeutlicht die TDFÖ-Positionen beim Kinderkopftuchverbot.
Wie die Ministerin betonte, flossen viele unserer Argumente in die Gesetzesbegründung ein. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass ein Kopftuch kein neutrales Kleidungsstück ist, sondern die frühe Sexualisierung und Unterordnung von Mädchen symbolisiert. Das Verbot schützt die freie Entwicklung von Kindern und sichert gleiche Chancen für alle.
Das “Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots” (44/ME) ist online beim Parlament einsehbar.
Mit dem geplanten Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Semesters wird ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von Mädchen und den Kinderschutz in Österreich erreicht.
Wir bleiben dran!
