Leihmutterschaft: Kinderwunsch, Markt und Frauenrechte

Leihmutterschaft wird häufig als „Weg zum Wunschkind“ beschrieben. Doch diese Sprache erzählt vor allem die Perspektive der Auftraggeber. Begriffe wie „Leihmutter“, „Eizellenspenderin“, „Wunscheltern“ oder „Agentur“ klingen fürsorglich und weitgehend konfliktfrei. Sie können verdecken, worum es tatsächlich geht: um eine für Dritte organisierte Schwangerschaft, häufig um die Bereitstellung von Eizellen, um Vermittlungsunternehmen, Kliniken und Rechtsdienstleister, um erhebliche Geldflüsse – und schließlich um die von Beginn an vereinbarte Übergabe eines Kindes.

TERRE DES FEMMES Österreich hat sich bereits 2024 mit der globalen Leihmutterschaft als wachsendem reproduktionsmedizinischem Markt auseinandergesetzt. Seither hat sich rechtlich und politisch einiges bewegt.

Was hat sich in Österreich 2024–2026 konkret verändert?

1. Leihmutterschaft bleibt in Österreich verboten.

Das österreichische Fortpflanzungsmedizinrecht lässt nicht zu, dass eine Frau mittels medizinisch unterstützter Fortpflanzung ein Kind für andere austrägt. Auch das Abstammungsrecht setzt eine eindeutige Grenze: Nach § 143 ABGB ist Mutter die Frau, die das Kind geboren hat.

Die österreichische Bundesregierung hat ihre Position 2026 nochmals ausdrücklich bekräftigt. In ihrer EU-Jahresvorschau hält sie fest, dass Österreich „am Verbot der Leihmutterschaft in allen Formen“ festhält.

Österreichisches Parlament: EU-Jahresvorschau 2026 – österreichische Position zur Leihmutterschaft (Seite 90)

Das nationale Verbot verhindert allerdings nicht, dass Österreicherinnen und Österreicher Leihmutterschaft in Staaten in Anspruch nehmen, in denen sie zugelassen oder zugänglich ist. Nach der Geburt muss Österreich zugleich die Rechte und die rechtliche Sicherheit des bereits geborenen Kindes gewährleisten.

Das ist kein Widerspruch zum Verbot. Das Kindeswohl verlangt selbstverständlich, dass ein Kind nicht für Entscheidungen Erwachsener haftbar gemacht wird. Die rechtliche Absicherung eines bereits geborenen Kindes darf aber nicht mit der Legitimierung der Praxis verwechselt werden, durch die es entstanden ist.

RIS: § 143 ABGB – „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat“

2. Die Ausbeutung von Leihmutterschaft wird erstmals ausdrücklich im europäischen Menschenhandelsrecht erfasst.

Mit der EU-Richtlinie 2024/1712 wurde die Ausbeutung von Leihmutterschaft ausdrücklich in den Rechtsrahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgenommen.

Das bedeutet nicht, dass jede Leihmutterschaft automatisch Menschenhandel darstellt. Die Richtlinie erfasst Fälle, in denen die Tatbestandsmerkmale des Menschenhandels erfüllt sind. Im Zusammenhang mit Leihmutterschaft richtet sie sich insbesondere gegen jene, die Frauen durch Zwang oder Täuschung dazu bringen, als Schwangerschaftsträgerinnen zu fungieren.

Der Schritt ist dennoch politisch bedeutsam: Reproduktive Ausbeutung wird erstmals ausdrücklich als mögliche Form von Menschenhandel im europäischen Recht benannt.

EU-Richtlinie 2024/1712 zur Bekämpfung des Menschenhandels – EUR-Lex

3. Die politische Auseinandersetzung erreicht Österreich stärker.

Damit stellt sich zunehmend die Frage, wie wirksam ein nationales Verbot sein kann, wenn ein internationaler Reproduktionsmarkt österreichische Kundinnen und Kunden weiterhin erreicht. Kliniken und Vermittlungsunternehmen operieren grenzüberschreitend; Schwangerschaft, Eizellgewinnung, medizinische Behandlung, Vertragsgestaltung und spätere Elternschaft können auf unterschiedliche Staaten verteilt werden.

Wie diese Realität konkret aussieht, zeigte im Juli 2026 ein ORF-Beitrag anhand eines österreichischen Paares.

Lisbeth N. Trallori im ORF: die andere Seite des „Wunschkindes“
Am 27. Juli 2026 griff ORF-THEMA Leihmutterschaft anhand eines österreichischen Paares auf, das seinen Kinderwunsch mithilfe einer Schwangerschaftsträgerin in den USA verwirklichte.

Lisbeth N. Trallori, Soziologin und Politikwissenschafterin sowie Beirätin von TERRE DES FEMMES Österreich, bringt im Beitrag die feministische Gegenposition ein. Sie verschiebt den Blick vom Kinderwunsch auf die Bedingungen, unter denen eine andere Frau für dessen Erfüllung schwanger wird.

Denn eine Schwangerschaft kann nicht „verliehen“ werden. Die Schwangerschaftsträgerin stellt nicht für neun Monate ein einzelnes Organ oder eine isolierte körperliche Funktion zur Verfügung. Ihr gesamter Körper ist betroffen. Sie trägt die gesundheitlichen Risiken von Schwangerschaft und Geburt und befindet sich zugleich in einem Arrangement, dessen Zweck von Beginn an feststeht: Das Kind soll nach der Geburt von anderen Personen als deren Kind übernommen werden.

Auch die freundliche Bezeichnung „Eizellenspende“ darf die körperliche Realität nicht verdecken. Die Gewinnung von Eizellen setzt hormonelle Stimulation und einen invasiven medizinischen Eingriff voraus.

Ein Kinderwunsch kann tief, existenziell und schmerzhaft sein. Das verdient Respekt. Aber aus einem verständlichen Wunsch entsteht kein Recht auf die reproduktive Leistung und Schwangerschaft einer anderen Frau.

→ [ORF-THEMA: „Leihmutterschaft – Der umstrittene Weg zum Wunschkind“]

→ [ORF ON: THEMA vom 27. Juli 2026 – Sendung ansehen]

Ein Geschäft, das keine Grenzen kennt

Leihmutterschaft ist längst Teil eines internationalen Reproduktionsmarktes. Kliniken, Vermittlungsunternehmen, Rechtsanwälte und andere Dienstleister organisieren Eizellen, Befruchtung, Schwangerschaft, Verträge und rechtliche Elternschaft.

Besonders sichtbar wird die Kommerzialisierung dort, wo die verschiedenen Elemente der Fortpflanzung auf mehrere Personen verteilt werden: Eine Frau liefert die Eizelle, eine andere trägt das daraus entstandene Kind aus, während die Auftraggeber auswählen, bezahlen und nach der Geburt die rechtliche Elternschaft anstreben.

Wo Frauen nach Alter, Gesundheit, Herkunft, Bildung, Aussehen oder genetischen Merkmalen ausgewählt werden können, verbinden sich Geschlechterungleichheit mit Klassenunterschieden und globalen Wohlstandsgefällen.

Die entscheidende feministische Frage lautet deshalb nicht nur:
Wie groß ist der Kinderwunsch?

Sie lautet auch:
Wer kann bezahlen? Wer wird ausgewählt? Wer verdient? Wer bestimmt? Wer trägt die körperlichen und psychischen Risiken – und welche Rechte hat das Kind?

Die österreichische Bioethikerin Susanne Kummer analysierte diese grenzüberschreitende Marktlogik im Juli 2026 in einem Gastkommentar in Die Presse. Ihre zentrale Kritik: Frauen dürfen nicht zu reproduktiven Produktionsmitteln und Kinder nicht zu Handelsobjekten eines globalen Marktes werden.

→ [Susanne Kummer in Die Presse: „Leihmutterschaft: Ein Geschäft, das keine Grenzen kennt“]

Reem Alsalem: Leihmutterschaft als internationale Frauenrechtsfrage

Einen wesentlichen Impuls für die internationale Debatte setzte 2025 die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem.

Ihr am 14. Juli 2025 der UN-Generalversammlung vorgelegter Bericht A/80/158 – „The different manifestations of violence against women and girls in the context of surrogacy“ untersucht ausdrücklich unterschiedliche Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Kontext von Leihmutterschaft.

Alsalem richtet den Blick insbesondere auf die strukturellen Bedingungen der Praxis und auf ihre menschenrechtlichen Auswirkungen für die beteiligten Frauen. Für ihren Bericht wertete sie rund 120 Eingaben aus und konsultierte 78 Expertinnen und Experten sowie Betroffene, darunter Auftraggeber, Vermittlungsagenturen, medizinische Fachleute und Frauen mit eigener Erfahrung mit Leihmutterschaft.

Damit wird Leihmutterschaft auf UN-Ebene ausdrücklich nicht nur als Frage der Reproduktionsmedizin oder individueller Familienplanung behandelt, sondern als Frauen- und Menschenrechtsfrage.

→ UN-Bericht A/80/158 von Reem Alsalem: „The different manifestations of violence against women and girls in the context of surrogacy“

UN-Bericht A/80/158 – englische PDF-Fassung

Von Österreich zur internationalen abolitionistischen Bewegung

Auch auf europäischer und internationaler Ebene wächst damit der Problemdruck. Die EU-Menschenhandelsrichtlinie 2024/1712 erkennt die Ausbeutung von Leihmutterschaft als mögliche Form des Menschenhandels an. Ein europaweites Verbot der Leihmutterschaft besteht jedoch weiterhin nicht.

Gerade diese Lücke zwischen wachsendem Problembewusstsein und fehlender einheitlicher Regulierung ist politisch bedeutsam: Solange Staaten Leihmutterschaft unterschiedlich behandeln, können nationale Verbote durch grenzüberschreitende Arrangements umgangen werden.

TERRE DES FEMMES Österreich verstärkt deshalb seine internationale Zusammenarbeit.
Nach der Auflösung der Initiative Stoppt Leihmutterschaft Österreich, die Österreich bisher in der International Coalition for the Abolition of Surrogate Motherhood (ICASM) vertreten hat, wurde TERRE DES FEMMES Österreich von ICASM eingeladen, deren Platz als österreichische Partnerorganisation einzunehmen. Der formale Aufnahmeprozess ist derzeit im Gange.

ICASM ist eine internationale feministische Koalition mit dem Ziel, Leihmutterschaft weltweit abzuschaffen. Sie interveniert auf internationaler Ebene und bringt ihre Position unter anderem in Verfahren und Beratungen der Vereinten Nationen ein. Noch im August 2026 sind Eingaben der ICASM beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes dokumentiert.

Ein global organisierter Reproduktionsmarkt braucht eine ebenso internationale feministische Antwort.

→ [ICASM – International Coalition for the Abolition of Surrogate Motherhood]

→ [ICASM: Ziele und Statuten der internationalen Koalition]

Unsere Position

TERRE DES FEMMES Österreich lehnt Leihmutterschaft ab – kommerzielle ebenso wie sogenannte altruistische Modelle.

Denn das grundlegende Problem verschwindet nicht mit dem Preis. Auch wenn keine formelle Bezahlung der Schwangerschaftsträgerin erfolgt, wird eine Schwangerschaft für die Interessen Dritter organisiert und die spätere Trennung von Geburt und vorgesehener Elternschaft von Beginn an vereinbart.

Die Kritik an Leihmutterschaft darf deshalb nicht auf besonders ausbeuterische kommerzielle Geschäftsmodelle beschränkt werden. Sie betrifft die grundsätzliche Frage, ob Schwangerschaft und Geburt Gegenstand einer Vereinbarung sein sollen, deren Ziel darin besteht, dass das geborene Kind von anderen Personen übernommen wird.

Gleichzeitig gilt ohne Einschränkung: Ein bereits geborenes Kind besitzt eigene Rechte. Sein Kindeswohl, seine Staatsangehörigkeit, seine Identität und seine rechtliche Sicherheit dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, wie seine Entstehung rechtlich oder politisch bewertet wird.

Kinderschutz und Kritik an Leihmutterschaft sind daher kein Gegensatz.

Die rechtliche Absicherung des Kindes schützt ein bereits existierendes Kind. Die politische Ablehnung der Leihmutterschaft richtet sich gegen die Praxis und die Strukturen, die Schwangerschaft und Fortpflanzung für die Interessen Dritter verfügbar machen.
Frauenkörper sind keine reproduktive Ressource. Kinder sind keine Ware. Und auch ein zutiefst verständlicher Kinderwunsch begründet kein Recht auf die Schwangerschaft einer anderen Frau.

TERRE DES FEMMES Österreich tritt deshalb für ein internationales Verbot der Leihmutterschaft und für den Schutz von Frauen und Kindern vor reproduktiver Ausbeutung und Kommerzialisierung ein.