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Definition Gewalt im Namen der Ehre & Zwangsverheiratung

BOX: Unterdrückung im Namen der Ehre

Im Zusammenhang mit der Arbeit zum Thema Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsverheiratung stellt TERRE DES FEMMES Forderungen an die Politik auf Bundes- und Landesebene. Zwangsverheiratung ist nach Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 eine Menschenrechtsverletzung:

„Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Dies gilt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, somit auch für Österreich.

TERRE DES FEMMES FORDERT:


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