Unsere Positionen
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THEMENÜBERSICHT:
Prostitution ist frauenverachtend – Prostitution ist menschenverachtend!
Der Kampf gegen Frauenhandel ist ein wichtiges frauenpolitisches Thema für TERRE DES FEMMES Österreich. Nach der EU-Osterweiterung stieg die Anzahl von Prostituierten in Österreich um das 5-fache an.
Die Sexkäufer sind das Problem. Die “selbstbestimmte Prostituierte” wird oft dem Menschenhandel-Opfer gegenüber gestellt.
Hier setzt das von TDFÖ geforderte Nordische Modell an. Es kriminalisiert die Sexkäufer, und entkriminalisiert die Prostituierten. Es gibt Prostituierten Angebote für Ausstiegshilfen. Und es bietet Aufklärung, dass die Liberalisierung der sogenannten „Sex-Arbeit“ nicht das hält, was sie verspricht.
TDFÖ – Veranstaltungen zum Thema:
Beitrag vom 16. Okt. 2022
FBSA Informationsveranstaltung von TDF Österreich: “Frauenkörper sind keine Ware – Der Weg zum Nordischen Modell”
„Es geht immer um Schmerzen und Entwürdigung“ – Liane Bissinger weiß, wovon sie spricht. Die Gynäkologin (i. R.) arbeitete mehrere Jahren mit Prostituierten in Hamburg. Sie schildert anschaulich die körperlichen und seelischen Verletzungen, mit denen Frauen bei ihr auftauchten.
Beiträge zu weiteren Veranstaltungen unter Informationen “BERICHTE & Aktuelles“.
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TERRE DES FEMMES setzt sich für die weltweite Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) ein. Wir verstehen die Verstümmelung weiblicher Genitalien als extreme und endgültige Ausprägung eines frauenfeindlichen Systems und damit als Menschenrechtsverletzung.
Trotz aller Bemühungen im Kampf gegen die Praxis werden immer noch jedes Jahr Millionen Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt! Deshalb muss sich auf internationaler und nationaler Ebene noch viel bewegen.
Damit alle Mädchen unversehrt aufwachsen und Betroffene ohne zusätzliche Einschränkung leben können, engagieren wir uns vielfältig bei PolitikerInnen, in den Medien, durch Vorträge, Ausstellungen und Publikationen.
Auf der Website von Terre des Femmes Deutschland finden sie Informationen, die Ihnen Aufschluss über die globale Verbreitung dieser Praktik, über die Ursachen für und Argumente gegen FGM, über aktuelle Entwicklungen und Ereignisse, über Möglichkeiten des zivilgesellschaftlichen Engagements und über unsere Aktivitäten zur Abschaffung geben.
TERRE DES FEMMES FORDERT:
FORDERUNGEN – WEITERLESEN ….
- Weltweit: Weibliche Genitalverstümmelung soll weltweit abgeschafft und geächtet werden. Die Forschung zu den Verbreitungsgebieten, psychischen Folgen von FGM, zu den Bedürfnissen Betroffener sowie zu Strategien, FGM zu überwinden, soll gefördert und in der Praxis berücksichtigt werden. Wir fordern die Bereitstellung von Geldern für Aufklärungs- und Bildungsprojekte in Regionen mit hoher Akzeptanz von weiblicher Genitalverstümmelung.
- Migration: Personen aus Risikogruppen sollen rechtzeitig über die juristische Lage und Hilfsangebote in Österreich, Mädchenrechte im Allgemeinen und medizinische Fakten zur weiblichen Genitalverstümmelung informiert werden. Das Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung muss in Österreich angewandt und exekutiert werden.
- Prävention: Fachpersonal (PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, Hebammen, MitarbeiterInnen des Jugend- und Sozialamts, PolizistInnen usw.) muss im Rahmen der Ausbildung/des Studiums das Thema weibliche Genitalverstümmelung behandeln. Institutionen und Behörden in Österreich müssen angemessen auf jeden Hinweis aus der Bevölkerung reagieren. Es bedarf außerdem der langfristigen Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit in Diaspora-Communitys, um einen Einstellungs- und Verhaltenswandel zu erreichen. Dafür müssen langfristig Gelder zur Verfügung gestellt werden. Vorsorgeuntersuchungen sollen bundesweit verpflichtend sein, da sie so ein zusätzliches Präventionsinstrument darstellen.
- Reaktion: Für betroffene Mädchen und Frauen sollen kompetente Beratungsstellen flächendeckend gesichert werden. Die medizinische und psychologische Nachbehandlung (inkl. Rekonstruktionsoperation) muss den Frauen als Kassenleistung ohne Zuzahlung möglich sein.
Eine frühzeitige Information selbst betroffener Mütter über die Konsequenzen der Genitalverstümmelung ihrer Töchter ist notwendig.
TDFÖ – Veranstaltungen zum Thema:
Beitrag vom 26. Sept. 2023
Frauenrechtsverletzungen in der Medizin – am Beispiel von FGM
Veranstaltungsrückschau – Am 11.09. fand im Festsaal der Wiener Ärztekammer eine von Terre des Femmes einschlägige Veranstaltung zum Thema Female Genitale Mutilation/Cutting (FGM/C).
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Häusliche und sexualisierte Gewalt sind auch heute noch von bedrückender Realität. Im eigenen Heim leben Frauen am gefährlichsten. Weltweit ist das so, auch in Österreich. Häusliche Gewalt ist die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen.
Für Frauen ist das Risiko, durch einen Beziehungspartner Gewalt zu erfahren, weitaus höher als von einem Fremden tätlich angegriffen zu werden.
Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit sind dabei völlig bedeutungslos.
Zwei Drittel aller Vergewaltigungen finden, entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, zuhause, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz statt. Die Meisten planen ihre Handlungen gezielt und sind sich darüber bewusst, was sie tun.
TERRE DES FEMMES FORDERT:
FORDERUNGEN – WEITERLESEN….
- Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt: Österreich muss sicherstellen, dass allen Frauen, die Gewalt erleiden, adäquate Hilfe und Unterstützung zur Verfügung steht, unabhängig von ihrem Wohnort, Gesundheitszustand, der Herkunft oder dem Aufenthaltstitel.
Das momentane Hilfesystem für Frauen nach Gewalt steht leider nicht allen Frauen zur Verfügung. Es ist weder flächendeckend ausgebaut noch ausreichend finanziert. Das Hilfesystem muss aber für alle gewaltbetroffenen Frauen und Kindern vorhanden sein. Betroffene haben ein menschenrechtliches Recht auf Hilfe und Unterstützung (s. Artikel 18, 23, 25 der Istanbul-Konvention). - Die Kritik am Gewaltsschutzgesetz muss aufgenommen werden und die Maßnahmen wie sie u.a. im Regierungsprogramm formuliert sind, ehestmöglich umgesetzt werden. Wir teilen die von Frauenorganisationen aufgestellte Forderung nach mehr finanziellen Mitteln zur präventiven und aktiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
- Aussetzung des Umgangsrechts für das gewalttätige Elternteil: Bei Verdacht auf Gewalt darf es – nur unter Umständen – einen begleiteten Umgang geben. Im Vorfeld muss eine Gefahrenanalyse stattgefunden haben. Das Umgangsrechtsverfahren darf bei Verdacht auf häuslicher Gewalt nicht beschleunigt werden.
Weitere Forderungen
FORDERUNGEN – WEITERLESEN ….
- Regelmäßige und bundesweite Sensibilisierung (z.B. durch verpflichtenden Fortbildungen) von Behörden, Richterschaft und Polizei
- Ausbau einer jugendgerechten Präventionsarbeit auch in Schulen
- Rechtlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind
- Einführung von betrieblichen Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt (Workplace Policy) in Unternehmen und Verwaltungen
- Bundesweite Möglichkeiten der Anonymen Spurensicherung:
Viele Verfahren werden aus Mangel an Beweisen eingestellt. Um dies zu verhindern, müssen die Spuren bei einer Vergewaltigung zeitnah sichergestellt werden. Dies ist in der Regel bisher nur möglich, wenn die Betroffene sofort bereit ist, Anzeige zu erstatten.
Anders bei der „Anonymen Spurensicherung“. Dort werden die Spuren einer Vergewaltigung sichergestellt und gerichtsfest dokumentiert, auch ohne dass eine Anzeige der Betroffenen vorliegen muss. Die Betroffene hat die Möglichkeit, sich in aller Ruhe zu überlegen, ob und wann sie Anzeige erstatten möchte. Die Spuren werden, je nach Klinik, bis zu 20 Jahre für einen möglichen Gerichtsprozess aufbewahrt.
Wir fordern eine flächendeckende Versorgung von sogenannten Opferschutzambulanzen, bei denen eine „Anonyme Spurensicherung“ möglich ist und die Beweise bis zu 20 Jahre gerichtsfest gelagert werden! - Psychosoziale Prozessbegleitung: Für die wenigen Betroffenen, die sich für eine Strafverfolgung ihres Falles entschließen, kann das Verfahren schmerzlich und retraumatisierend sein. Umso wichtiger ist es für sie, dass sie eine professionelle, ggf. interkulturelle, psychosoziale Prozessbegleitung für den gesamten Verlauf des Strafverfahrens erhalten.
Wir fordern, dass ein flächendeckendes, finanziell abgesichertes Angebot an qualifizierter Zeugen- bzw. Prozessbegleitung eingerichtet wird und dass traumatisierte Zeuginnen nach Gewaltdelikten einen Rechtsanspruch auf Zeugen- bzw. Prozessbegleitung erhalten. - Aus- und Weiterbildung von PolizistInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen: Mythen und stereotype Bilder bei Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung existieren in allen Bevölkerungsschichten und Berufsgruppen. Hinzukommt, dass Vergewaltigung bzw. sexuelle Nötigung nach wie vor Tabuthemen sind. Die Folgen von sexualisierter Gewalt, u.a. Traumatisierungen und posttraumatische Belastungsstörungen, sind nach wie vor zu wenig bekannt und werden in der Ausbildung entsprechender Berufsgruppen zu wenig thematisiert. Dabei ist ein sensibler und ggf. kulturspezifischer Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit den Betroffenen unerlässlich.
Wir fordern in den Ausbildungen für alle entsprechenden Berufsgruppen als festen Bestandteil den Umgang mit traumatisierten Menschen aufzunehmen und regelmäßig Fortbildungen anzubieten.
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Definition Gewalt im Namen der Ehre & Zwangsverheiratung
Im Zusammenhang mit der Arbeit zum Thema Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsverheiratung stellt TERRE DES FEMMES Forderungen an die Politik auf Bundes- und Landesebene. Zwangsverheiratung ist nach Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 eine Menschenrechtsverletzung:
„Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“ Dies gilt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, somit auch für Österreich.
Was verstehen wir unter Gewalt im Namen der Ehre?
Bei Gewalt im Namen der Ehre handelt es sich um Gewalt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der vermeintlichen Familienehre angewendet wird. Die verschiedenen Formen der Gewalttaten reichen von emotionaler Erpressung und psychischem Druck bis hin zu physischer und sexualisierter Gewalt. Dazu gehören auch Zwangsverheiratungen oder so genannte Ehrenmorde.
Was verstehen wir unter Zwangsverheiratung?
Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird. Eine mögliche Weigerung einer der Ehepartner hat entweder kein Gehör gefunden oder der/die Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen. Auch die Bedrohung der Betroffenen mit existentiellen finanziellen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen kann zu einer Zwangsverheiratung führen.
Was verstehen wir unter “Ehren”-Mord?
Hat ein Mädchen oder eine Frau durch ihr Verhalten nach Ansicht ihrer Familie “Schande” über sie gebracht, wird diese alles tun, um die Familienehre wieder herzustellen. In einigen Fällen sehen sie die einzige Möglichkeit dafür in der Ermordung (Mord im Namen der Ehre = “Ehren”-Mord) der für den Ehrverlust verantwortlichen Person.
TERRE DES FEMMES FORDERT:
FORDERUNGEN – WEITERLESEN ….
- Bundesweite Sensibilisierung von Behörden, Lehrkräften, SchulsozialarbeiterInnen, Beratungsstellen, Polizei
- Sicherung und Ausbau der bestehenden Beratungsangebote und Schutzeinrichtungen
- Spezifische Notunterkünfte in den Schutzeinrichtungen, um eine unkomplizierte und rasche Hilfe im Sinne der Betroffenen zu ermöglichen
- Ausbau von spezifischen Angeboten für Jugendliche sowie Eltern zur Prävention von Gewalt im Namen der Ehre