Unsere Arbeit – Weibliche Genitalverstümmelung

Warum Mädchen immer noch beschnitten werden

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist kein Problem von früher. Auch heute noch werden Millionen Mädchen beschnitten. Die Zahlen steigen sogar an. Es ist Zeit, endlich etwas gegen diese fürchterliche Form der Körperverletzung zu unternehmen!

TERRE DES FEMMES setzt sich für die weltweite Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) ein. Wir verstehen die Verstümmelung weiblicher Genitalien als extreme und endgültige Ausprägung eines frauenfeindlichen Systems und damit als Menschenrechtsverletzung.

  • Extrem, weil fundamentale Rechte der Frau, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, verletzt werden.
  • Endgültig, weil nur ein Teil der Betroffenen Therapien und Wiederherstellungsoperationen nutzen kann, aber auch dies die Tat und ggf. die Folgen nicht ungeschehen macht.
  • Frauenfeindlich, weil diese Praxis das Potenzial von Mädchen hemmt, indem sie eng mit Bildungslosigkeit, Frühehen, Vielehen und häuslicher Gewalt verknüpft ist.
  • System, weil soziale Vorteile wie höheres Brautgeld, soziale Akzeptanz und ästhetische Ideale mit FGM verbunden werden.

Damit alle Mädchen unversehrt aufwachsen und Betroffene ohne zusätzliche Einschränkung leben können, engagieren wir uns vielfältig bei PolitikerInnen, in den Medien, durch Vorträge, Ausstellungen und Publikationen. Auf der Website von Terre des Femmes Deutschland finden sich Informationen, die Aufschluss über die globale Verbreitung dieser Praktik, über die Ursachen für und Argumente gegen FGM, über aktuelle Entwicklungen und Ereignisse, über Möglichkeiten des zivilgesellschaftlichen Engagements und über unsere Aktivitäten zur Abschaffung geben.

200 Millionen betroffene Frauen

Aktuellen Angaben von UNICEF zufolge sind weltweit mehr als 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Tatsächlich dürften es eher doppelt so viele sein, denn bisher gibt es nur für den Subsahararaum, Ägypten und Irak umfassende Studien. Dabei weiß man heute, dass auch im Nahen Osten, in Südostasien und in Südamerika Mädchen und Frauen genitalverstümmelt werden.

“Die Mädchen in Somalia sind alle beschnitten.”

Daria, 28 Jahre alt, FGM-Opfer

Podcast über Weibliche Genitalverstümmelung 24 min

In Österreich sind laut aktueller Studie 11.000,00 Mädchen und Frauen betroffen. Siehe Artikel vom 04.02.2024 (GMX.AT) 11.000 Mädchen und Frauen in Österreich von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen (LINK).

Anlaufstellen in Österreich & Publikationen

TdFÖ – Veranstaltung zum Thema FGM im Herbst 2023 in der Wiener Ärztekammer:

Beitrag vom 26. Sept. 2023

Frauenrechtsverletzungen in der Medizin – am Beispiel von FGM

Veranstaltungsrückschau – Am 11.09. fand im Festsaal der Wiener Ärztekammer eine von Terre des Femmes einschlägige Veranstaltung zum Thema Female Genitale Mutilation/Cutting (FGM/C). Ziel war es durch dieses Event die Ärzteschaft, insbesondere GynäkologInnen und PädiaterInnen zu sensibilisieren – vor allem, da FGM sich wieder im Anstieg befindet.

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Foto Blutorange zum Thema FGM

Auch in Deutschland und Österreich sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Deshalb finden sich hier Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung, zu Verbreitungsgebieten, zur Prävention und zur Unterstützung Betroffener. 

So kann jede und jeder selbst dazu beitragen, dass Mädchen frei und unversehrt aufwachsen und Frauen, die unter den Folgen der Verstümmelung leiden, Unterstützung, Sensibilität und Interesse erfahren.

Gemeinsam gegen FGM

Unterstütze unser Engagement gegen diese Menschenrechtsverletzung! Wir setzen uns dafür ein, dass die Resolution zur Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung der Vereinten Nationen überall umgesetzt wird. Wir arbeiten daran, dass Fachkräfte und Interessierte in Europa so viel über dieses Thema wissen, dass alle Mädchen geschützt werden können. Wir wollen den vielen Tausend Betroffenen in Deutschland und Österreich eine Stimme geben und für ihre Belange eintreten. Wir sorgen dafür, dass PolitikerInnen die Relevanz dieses Themas für eine gerechte, gesunde und gleichgestellte Gesellschaft erkennen. Denn wo weibliche Genitalverstümmelung ignoriert und bagatellisiert wird, wird sie auch weiter praktiziert.

Nur gemeinsam können wir weibliche Genitalverstümmelung abschaffen – mach mit!

Weibliche Genitalverstümmelung ist in Österreich verboten. Es wurde jedoch noch nie jemand deswegen verurteilt. Was eigentlich Körperverletzung an einem Kind ist, wird von vielen als „privat“ verstanden.

Rechtliche Grundlagen zum Verbot von FGM

RECHTSTEXT – WEITERLESEN …

Artikel 3 Verstümmelung weiblicher Genitalien

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nachstehenden vorsätzlichen Handlungen unter Strafe gestellt werden: a) Entfernung, Infibulation oder Durchführung jeder sonstigen Verstümmelung der gesamten großen oder kleinen Schamlippen oder Klitoris oder eines Teiles davon; b) ein Verhalten, durch das eine Frau oder ein Mädchen dazu genötigt oder dazu gebracht wird, sich einer der unter Buchstabe a) aufgeführten Handlungen zu unterziehen.

RECHTSLAGE IN ÖSTERREICH – WEITERLESEN …

In diesen Eingriff kann auch nicht eingewilligt werden – weder durch das Opfer, noch durch dessen Eltern. Strafbar ist unter bestimmten Bedingungen auch die Begehung im Ausland (z. B. während eines Heimaturlaubs), selbst wenn es in diesem Land nicht strafbar ist (§ 64).

ÄrztInnen haben bei Verdacht, Anzeige zu erstatten.

Strafbar machen sich:

• Täter/innen, welche die Genitalverstümmelung vornehmen,

• Eltern, die FGM an ihrer Tochter vornehmen lassen,

• Ärztinnen / Ärzte, die den Eingriff durchführen und Helfer/innen.

Als absichtliche Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen beträgt der Strafrahmen bis zu 10 Jahren Haft. Bei Asylanträgen wird eine potenzielle Bedrohung durch FGM berücksichtigt.

Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht eine Mitteilungspflicht von Krankenanstalten an den Kinder- und Jugendhilfeträger gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz StF: BGBl. I Nr. 69/2013. Auf bestehende Opferschutzeinrichtungen ist hinzuweisen (§ 54 Ärztegesetz)

TERRE DES FEMMES FORDERT:

INTERNATIONAL / MIGRATION

NATIONAL / ÖSTERREICH